Dienstag 15 Oktober 2024

Unsere Kindertanzgruppen können am 1. Juli (Donnerstag) wieder in den Trainingsbetrieb starten!
Der Verein hat ein Konzept erarbeitet, um mit den Kindertanzgruppen im Haus der Begegnung wieder starten zu können.
Was hat sich nicht geändert?

Termin: immer Donnerstagnachmittag
Ort: Mehrzweckraum im AWO - Haus der Begegnung, Homburg-Erbach, Spandauer Straße 10


Was muss aufgrund der noch vorherrschenden Pandemielage angepasst werden?
Es wird zwei Gruppen pro Woche geben können, da Lüftungspausen sowie Bring- und Abholzeiten mit eingeplant werden müssen. Die Anzahl der Teilnehmer pro Stunde ist ebenso begrenzt, da es für den Trainingsraum eine Personenbegrenzung gibt.
Zeitplan:
15.00 Uhr bis 15.15 Uhr: Bringzeit und Anmeldung
15.15 Uhr bis 16.15 Uhr: Kindertanz-Training I (die kleineren Kinder)
16.15 Uhr bis 16.25 Uhr: Abholzeit
16.25 Uhr bis 16.35 Uhr: Lüftungspause
16.35 Uhr bis 16.45 Uhr: Bringzeit und Anmeldung
16.45 Uhr bis 17.45 Uhr: Kindertanz-Training II (die größeren Kinder)
17.45 Uhr bis 18.00 Uhr: Abholzeit
Soweit es die Witterung zulässt, werden wir natürlich auch während der Stunde lüften.


Da es für den Trainingsraum einen Maximalbelegung gibt, bitten wir alle Mitglieder, uns kurzfristig bis zum 27.06.2021 mitzuteilen, ob ihre Kinder wieder zum Kindertanztraining kommen möchten. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir einen 14-täglichen Rhythmus einführen müssen, um allen Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilnahme zu geben.
Bitte teilen Sie uns mit, in welche der beiden Gruppen Ihr Kind mittanzen möchte und ob es mit bestimmten Kindern in einer Gruppe zusammen eingeteilt werden möchte. Wegen der Begrenzung der Teilnehmer möchten wir darauf hinweisen, dass in der Gruppe I pro Familie nur eine Begleitperson für das/die Kind/er möglich sein wird. Ob in der Gruppe II Begleitpersonen zugelassen werden können, kann erst festgelegt werden, wenn die Gruppengröße feststeht. Je nachdem wieviele Kinder wieder am Training teilnehmen möchten, müssen wir feste Gruppen für gerade bzw. ungerade Wochen festlegen.


Welche Regeln gelten sonst noch?
1. Sollten Kinder Krankheitssymptome zeigen, können diese leider nicht am Tanzen teilnehmen und müssen zuhause bleiben.
2. Die Ein- und Ausgangstüren des Haus der Begegnung sind aktuell immer geschlossen, um eine bessere Kontrolle darüber zu haben, welche und wieviele Personen wann das Haus betreten und verlassen. Daher haben wir auch die Bring- und Abholzeiten eingerichtet. Im ganzen Haus gelten die üblichen AHA-Regeln (Abstand (min. 1,5 m), Hygiene (Niesen, Husten, gründliches Händewaschen), Atemschutz (Mund-Nasen-Bedeckung)). Desinfektionsmittel stehen an allen Zugängen zur Verfügung.
3. Der Flur kann aktuell nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden, da es hier nicht möglich ist, die Abstandsregeln zu gewährleisten.
4. Die Benutzung der Toilettenanlage im Haus der Begegnung ist aktuell immer nur einzeln gestattet, für eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion sorgt die Hausleitung.
5. Im gesamten Haus der Begegnung müssen alle Erwachsenen eine Mund-Nasenbedeckung tragen (Eltern/Trainer) und einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen. Ausgenommen von der Schnelltestpflicht sind vollständig geimpfte Personen oder nachweislich Genesene. Wir können nicht davon ausgehen, dass während der Tanzstunde die Mindestabstände dauerhaft eingehalten werden können. Daher gilt dies auch im Trainingsraum.
6. Kinder unter 6 Jahren sind sowohl von der Test- als auch von der Maskenpflicht grundsätzlich befreit.
7. Alle anderen Minderjährigen (6 bis 17 Jahre) sind von der Testplicht ausgenommen, müssen aber eine Mund-Nasenbedeckung im Haus der Begegnung tragen.
8. Zur Nachverfolgung im Infektionsfall müssen Anwesenheitslisten mit Namen, Kontaktdaten und Negativnachweis geführt werden. Diese müssen vier Wochen aufbewahrt und dürfen danach vernichtet werden. Sollte es zum Infektionsfall kommen, müssen wir diese Listen dem örtlichen Gesundheitsamt zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung stellen. Daher müssen die auf dieser Liste vermerkten Daten aktuell und vollständig sein.
9. Für Neuinteressierte ist die Teilnahme am Schnuppertraining nur nach vorheriger Anmeldung über den Vorstand möglich. Der Vorstand wird dann entsprechend mögliche Termine benennen. Kontaktdaten der Jugendwartin: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0151 15703537

Außerdem gibt natürlich grndsätzlich: sollten sich die gesetzlichen Vorgaben ändern, haben diese natürlich Vorrang und wir müssen unser Trainingskonzept dann wieder darauf anpassen. 

Der Vorstand